EMPOWERMENT II – ALTE MUSIK VERNETZT

Workshop 8: »Künstlersozialkasse-Know-How, Schwerpunkt Künstlersozialabgabe & Einzelprojekte«

Wann? Februar 2025

Wo: Online-Veranstaltung

Wer muss die Künstlersozialabgabe zahlen, nur die Veranstalter:innen oder zusätzlich auch Ensemble-Leiter:innen, die Gagen an ihre Kolleg:innen weiterreichen? Kann eine „doppelte” Abgabe anfallen? 

Wie wird die Künstlersozialabgabe im Fall von Einzelprojekten bei der KSK angemeldet und abgewickelt? Warum ist das Verfahren so kompliziert und (wie) lässt es sich vereinfachen?

In dem diesjährigen Workshop zum Thema KSK soll es um die Künstlersozialabgabe und im Besonderen um den konkreten Fall der Abwicklung von Einzelprojekten gehen.

Künstlersozialabgabe für Ensembles:

Wir erklären, ob Ensembleleiter:innen Künstlersozialabgabe abführen müssen, wenn sie Gagen weiterreichen an ihre Kolleg:innen, und in welchen Fällen die KSA sogar „doppelt” – von Veranstalter-Seite und von Ensemble-Seite – abgeführt werden muss.

Einzelprojekte:

Wie verfahre ich, wenn ich nicht regelmäßig Konzerte veranstalte, aber zum Beispiel im Rahmen einer Einzelprojektförderung punktuell verpflichtet bin, Künstlersozialabgabe für meine Kolleg:innen abzuführen?

Das aktuelle Verfahren und die Formulare, die bereitstehen, sind eher auf wiederkehrende Abgabepflicht angelegt und führen normalerweise zu Vorauszahlungen. Wir erklären einen „Workaround“ für diese Situation und wollen gleichzeitig in den Dialog mit der KSK treten, um zu klären, ob eventuell eine vereinfachte Standardabwicklung für Einzelprojekte ermöglicht werden kann oder welche rechtlichen bzw. verwaltungstechnischen Vorgaben gegebenenfalls dagegen sprechen.

 


Der Workshop ist kostenfrei und richtet sich an Musiker:innen der Alten Musik sowie an alle Interessierten. Eine Anmeldung ist erforderlich.

 

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Kontakt bei Rückfragen:
workshops@v-a-m.org